
AGB
1.)
German´s Best GmbH,
nachstehend Lieferant genannt,
und die bestellende Firma,
nachstehend Kunde genannt,
arbeiten in allen vertraglichen
Beziehungen ausschließlich
nach diesen Geschäftsbedingungen.
Das übliche Verhalten
eines ordentlichen Kaufmannes
wird von beiden Seiten angenommen.
2.)
Der Kunde bestellt schriftlich
und erhält eine schriftliche
Auftragsbestätigung.
Durch die schriftliche Bestätigung
entsteht ein rechtswirksamer
Vertrag. Änderungen,
Ergänzungen und Nebenabreden
werden nur mit schriftlicher
Bestätigung gültig.
3.)
Die Produkte des Kunden
werden auftragsbezogen individuell
hergestellt und sind für
den gewerblichen Bereich
bestimmt.
4.)
Der Kunde erhält auf
Grund seiner eingereichten
Daten einen Korrekturabzug.
Für den Inhalt der
Daten ist der Kunde verantwortlich.
Die schriftliche Druckfreigabe
nach Prüfung durch
den Kunden ist Voraussetzung
für den Druck- und
anschließenden Produktionsbeginn.
5.)
Der Lieferant druckt im
Flexodruckverfahren. Kleine
Passerdifferenzen und leichte
Farbweichungen sind technisch
bedingt und zulässig.
Die beiliegenden technischen
Hinweise sind vom Kunden
zu berücksichtigen.
6.)
Liefertermine werden schriftlich
vereinbart und sofern keine
höhere Gewalt oder
ein aussergewöhnliches
Ereignis dies verhindern,
eingehalten.
7.)
Berechtigte Reklamationen
werden nach Absprache zwischen
Lieferant und Kunde gütlich
und einvernehmlich geregelt.
8.)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, sind
die Preise „ab Werk“
angeboten und vereinbart.
Die gesetzliche Umsatzsteuer
ist nicht in den Preisen
eingeschlossen. Die Umsatzsteuer
wird in gesetzlicher Höhe
am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
9.)
Der Kunde leistet Vorkasse
ohne Abzüge bei Druckfreigabe.
10.)
Der Lieferant hat das Recht,
die im Kundenauftrag gefertigte
Artikel als Muster oder
zu Werbezwecken zu verwenden.
11.)
Der Kunde ist einverstanden,
dass seine Daten in der
EDV des Lieferanten gespeichert
und verarbeitet werden,
soweit geschäftsnotwendig
und nach gesetzlichen Bestimmungen
zulässig.
12.)
Erfüllungsort für
alle Verpflichtungen ist
Denzlingen. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten
aus den Vertragsverhältnissen
ist Waldkirch. Das Vertragsverhältnis
unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluß des
UN-Kaufrechtes.
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