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AGB

1.) German´s Best GmbH, nachstehend Lieferant genannt, und die bestellende Firma, nachstehend Kunde genannt, arbeiten in allen vertraglichen Beziehungen ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Das übliche Verhalten eines ordentlichen Kaufmannes wird von beiden Seiten angenommen.

2.) Der Kunde bestellt schriftlich und erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung. Durch die schriftliche Bestätigung entsteht ein rechtswirksamer Vertrag. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden werden nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

3.) Die Produkte des Kunden werden auftragsbezogen individuell hergestellt und sind für den gewerblichen Bereich bestimmt.

4.) Der Kunde erhält auf Grund seiner eingereichten Daten einen Korrekturabzug. Für den Inhalt der Daten ist der Kunde verantwortlich. Die schriftliche Druckfreigabe nach Prüfung durch den Kunden ist Voraussetzung für den Druck- und anschließenden Produktionsbeginn.

5.) Der Lieferant druckt im Flexodruckverfahren. Kleine Passerdifferenzen und leichte Farbweichungen sind technisch bedingt und zulässig. Die beiliegenden technischen Hinweise sind vom Kunden zu berücksichtigen.

6.) Liefertermine werden schriftlich vereinbart und sofern keine höhere Gewalt oder ein aussergewöhnliches Ereignis dies verhindern, eingehalten.

7.) Berechtigte Reklamationen werden nach Absprache zwischen Lieferant und Kunde gütlich und einvernehmlich geregelt.

8.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Preise „ab Werk“ angeboten und vereinbart. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

9.) Der Kunde leistet Vorkasse ohne Abzüge bei Druckfreigabe.

10.) Der Lieferant hat das Recht, die im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken zu verwenden.

11.) Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten in der EDV des Lieferanten gespeichert und verarbeitet werden, soweit geschäftsnotwendig und nach gesetzlichen Bestimmungen zulässig.

12.) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Denzlingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ist Waldkirch. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes. 
 

 

 

 
 
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